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Gesetzgebungen, Empfehlungen und Konferenzen auf europäischer und globaler Ebene
30. Juni 2010
EUROPÄISCHE EBENE

Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen
Die Richtlinie trat im Juni 2009 in Kraft und geht zurück auf einen Vorschlag der Kommission (Energie- und Klimawandelpaket) Gemäß der Richtlinie soll den Anteil erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung sowie beim Heizen und Kühlen von Gebäuden in der EU auf insgesamt mindestens 20 Prozent im Jahr 2020 erhöht werden. Ebenfalls bis 2020 sollen mindestens 10 Prozent aller Kraftstoffe im EU-Verkehrssektor aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Maßgeblich ist die Erreichung festgesetzter nationaler Ziele gemäß vorgelegter Aktionspläne.


Binnenmarktliberalisierung im Energiesektor
Ein echter Energiebinnenmarkt ist die Voraussetzung für einen europaweiten Ausbau erneuerbarer Energien und ein Funktionieren des europäischen Emissionshandels. Die europäische Gesetzgebung kann einen vernetzten Markt schaffen und Anreize zur Investition in ein kohärentes europäisches Energienetz bieten.


Aktionsplan zu Energieeffizienz (2007-2012)
Ziel des Aktionsplans ist die Senkung des Energieverbrauchs um 20 Prozent bis 2020. Er umfasst insbesondere Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz von Produkten, Gebäuden und Dienstleistungen erhöht werden soll.


Öko-Design-Richtlinie
Die Richtlinie hat zum Ziel, den Energieverbrauch von energiebetriebenen Geräten, z.B. elektrische Haushaltsgeräte, zu reduzieren. Zum diesem Zweck müssen Angaben zu Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz sichtbar für den Verbraucher auf dem Produkt angebracht werden.


Europäischer Emissionshandel
Das europäische Emissionshandelssystem wurde 2003 vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU beschlossen und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Der Emissionshandel knüpft die Emission von Treibhausgasen an den Besitz von Berechtigungen. Mit dem Instrument des Emissionshandels können genau definierte Reduktionsziele erreicht werden.


GLOBALE EBENE

COP16: Klimakonferenz der Vereinten Nationen vom 29. November – 10. Dezember 2010 in Cancun


COP15: Klimakonferenz der Vereinten Nationen vom 7. – 19. Dezember 2009 in Kopenhagen
Fünfzehnte Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen in Kopenhagen. Ziel war ein Nachfolgeabkommen für das 2012 auslaufende Kyoto-Protokoll zu beschließen. Dieses Ziel konnte nicht erreicht werden.


Kyoto-Protokoll

Das 1997 beschlossene und 2012 ablaufende Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC). Das Abkommen legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern fest. Die Verhandlungen über eine Nachfolgeabkommen sind bei der 15. Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2009 in Kopenhagen gescheitert.

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Unterstützt von der EU
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert.