Glossar
EURATOM, Europäische Atomgemeinschaft
Der EURATOM-Vertrag wurde 1957 gemeinsam mit dem Vertrag zur Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in Rom (Römische Verträge) unterzeichnet. 

Angesichts des in den 50er Jahren bestehenden Mangels an herkömmlichen Energieträgern sahen die sechs Gründerstaaten Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande in der Kernenergie die Chance, Unabhängigkeit in der Energieversorgung zu erreichen. Der EURATOM-Vertrag sollte dazu beitragen, die Forschungsprogramme der Staaten in Hinblick auf die friedliche Nutzung der Kernenergie zu koordinieren und die nötigen Investitionskosten aufzubringen. Kurz nach Ende des zweiten Weltkrieges sollte der Vertrag ebenfalls dazu beitragen, in Europa den Frieden zu sichern indem ein potenziell gefährliches Material unter gegenseitige Kontrolle gestellt wurde.

Die Gemeinschaft wurde hierfür mit weitreichenden Kompetenzen und einem breit gefächerten Instrumentenkasten ausgestattet. EURATOM fördert die Forschung in den Mitgliedsstaaten und in supranationalen Kernforschungsstellen durch Finanzhilfen und hat einen gemeinsamen Markt für bestimmte Stoffe und Geräte geschaffen. Es gibt ein Gemeinschaftseigentum an spaltbaren Stoffen; eine Versorgungsagentur wurde gegründet. EURATOM kann sich an gemeinsamen Unternehmen finanziell beteiligen und diesen Vergünstigungen gewähren. Die Gemeinschaft wurde mit einem eigenen Haushalt ausgestattet, der sich aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert. EURATOM kann zudem Anleihen zur Unterstützung von Investitionen im Nuklearbereich aufnehmen.

Genau wie die EGKS verdeutlicht auch EURATOM, wie stark der Wille der Mitgliedsstaaten in den Gründungsjahren war, gemeinsam eine sichere und unabhängige Energieversorgung zu erreichen. EURATOM hatte eine starke integrationspolitische Wirkung, energiepolitisch muss der Vertrag jedoch als Irrweg bezeichnet werden. Die Frage der Entsorgung radioaktiver Abfälle ist nach wie vor völlig ungelöst. Das Abhängigkeitsproblem wird nicht behoben, da Europa auf Uran-Importe angewiesen bleibt. Vor allem aber sind die Sicherheitsrisiken immens: Nicht nur einzelne Anlagen stellen eine Gefahr dar, auch die potentiellen Nutzung für die Herstellung von Atomwaffen (Dual-Use-Charakter) birgt hohe Risiken.

Dennoch ist der EURATOM-Vertrag im Gegensatz zum EGKS-Vertrag bis heute fast unverändert in Kraft, die Laufzeit ist unbeschränkt. Die Europäische Atomgemeinschaft bleibt auch nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon als supranationale Organisation neben der EU bestehen.

Die Förderung von erneuerbaren Energien wird erstmals mit dem Lissabon-Vertrag explizit als eine Aufgabe der EU in die vertraglichen Grundlagen aufgenommen. Noch fehlt es jedoch an der gleichen Entschlossenheit, wie bei der Unterzeichnung des EGKS- und EURATOM-Vertrages, durch gemeinsame Maßnahmen den Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien zu forcieren.

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Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert.