Glossar
EGKS, Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) geht zurück auf eine Initiative des französischen Außenministers Robert Schuman. Er wurde  am 18. April 1951 in Paris von Deutschland, Frankreich, Italien und den Benelux-Staaten unterzeichnet und bildet den Ursprung der heutigen Europäischen Union; die EU-Organe wurden mit diesem Vertrag begründet. Der EGKS-Vertrag verfolgte das Ziel, den freien Verkehr mit Kohle und Stahl und den freien Zugang zur Produktion zu sichern. Eine gemeinsame Behörde wurde gegründet, die den Markt, die Einhaltung der Wettbewerbsregeln und die Transparenz der Preise überwachen sollte. Im Hinblick auf die Errichtung des gemeinsamen Marktes schaffte der Vertrag Zölle und Abgaben ab und untersagte diskriminierende Maßnahmen. Durch finanzielle Hilfen konnten Forschungsaktivitäten gefördert werden. Durch eigene Anleihetätigkeiten und durch Garantieleistungen konnten Investitionen der Unternehmen unterstützt werden. Auch direkte Marktinterventionen waren möglich; unter bestimmten Bedingungen konnten Höchst- bzw. Mindestpreise festgesetzt werden. Die EGKS verfügte über einen eigenen Haushalt mit eigenen Einnahmen.

Der Zweite Weltkrieg mit seinem Schrecken war noch gut in der Erinnerung. Durch den EGKS-Vertrag sollte vor allem der Zugang zu Kohle und Stahl als für den Wiederaufbau entscheidende Produktionsfaktoren sicher gestellt werden, zudem wurden diese kriegswichtigen Güter unter gegenseitige Kontrolle gestellt. Der Frieden sollte so langfristig gesichert werden.

Die Laufzeit des Vertrags war auf fünfzig Jahre begrenzt. Er ist am 23. Juli 2002 ausgelaufen. Zuvor wurden wichtige Regeln in andere EU-Verträge übernommen.

Die EGKS zeigt, wie stark der Wille der Mitgliedsstaaten in den Gründungsjahren der Europäischen Gemeinschaft war, um durch gemeinsame Anstrengungen eine sichere und unabhängige Energieversorgung zu erreichen. Heute ist das Wissen vorhanden, dass weder allein auf der Basis fossiler Energieträger noch mit Kernenergie ein nachhaltiges Energiesystem möglich ist. Auf der europäischen Ebene fehlt es jedoch noch an der Entschlossenheit, nach der EGKS und EURATOM, durch gemeinsame Maßnahmen den Ausbau und den Nutzen erneuerbarer Energien zu forcieren.

Weiterführende Informationen:
Zusammenfassung des EGKS-Vertrags 

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Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert.