Glossar
Binnenmarkt, europäischer
Der europäische Binnenmarkt bezeichnet den 1993 neu geschaffenen Wirtschaftsraum, in dem der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital (die so genannten vier Grundfreiheiten) verwirklicht wird. Die Personenfreizügigkeit umfasst die Freizügigkeit von Arbeitnehmern sowie die Niederlassungsfreiheit für freiberuflich Tätige, Rentner und Studenten; beim Warenverkehr entfallen jegliche Grenzkontrollen; die Dienstleistungsfreiheit soll sicherstellen, dass jeder Unternehmer mit Niederlassung in einem Mitgliedstaat der EU seine Dienstleistungen auch in den anderen Mitgliedstaaten anbieten und durchführen darf;  der freie Kapital- und Zahlungsverkehr erlaubt den Transfer von Geldern und Wertpapieren in beliebiger Höhen zwischen den Mitgliedstaaten und mit Drittstaaten.

Heute umfasst der europäische Binnenmarkt alle 27 Mitgliedsstaaten der EU, wobei in bestimmten Bereichen (z.B. Arbeitnehmerfreizügigkeit) Übergangsfristen festgelegt wurden.

Beschlossen wurde die Schaffung des europäischen Binnenmarktes mit der Einheitlichen Europäischen Akte 1987.

In Hinblick auf den Energiesektor ist der europäische Binnenmarkt noch nicht vollständig verwirklicht. Es existieren 27 nationalstaatliche Energiemärkte, die sich von ihrer Struktur stark unterscheiden und nur gering miteinander verknüpft sind. Das Prinzip der Energiesolidarität, festgeschrieben im Lissabon-Vertrag, ist noch unzureichend umgesetzt. Das bestehende europäische Verbundnetz ist auf die Kohlenstoffwirtschaft bzw. Kernenergie ausgerichtet; ein europäischer Binnenmarkt für Energie, in den auch erneuerbare Energien integriert sind, existiert kaum.

Weiterführende Informationen:

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Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert.