Glossar
Binnenmarkt, europäischer
Heute umfasst der europäische Binnenmarkt alle 27 Mitgliedsstaaten der EU, wobei in bestimmten Bereichen (z.B. Arbeitnehmerfreizügigkeit) Übergangsfristen festgelegt wurden.
Beschlossen wurde die Schaffung des europäischen Binnenmarktes mit der Einheitlichen Europäischen Akte 1987.
In Hinblick auf den Energiesektor ist der europäische Binnenmarkt noch nicht vollständig verwirklicht. Es existieren 27 nationalstaatliche Energiemärkte, die sich von ihrer Struktur stark unterscheiden und nur gering miteinander verknüpft sind. Das Prinzip der Energiesolidarität, festgeschrieben im Lissabon-Vertrag, ist noch unzureichend umgesetzt. Das bestehende europäische Verbundnetz ist auf die Kohlenstoffwirtschaft bzw. Kernenergie ausgerichtet; ein europäischer Binnenmarkt für Energie, in den auch erneuerbare Energien integriert sind, existiert kaum.
Weiterführende Informationen:
- Grünbuch der Europäischen Kommission: Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz
- Milestones und Zusammenfassung der Liberalisierung des Energiesektors

