Glossar
Emissionshandelssystem, Europäisches
Mit dem Instrument des Emissionshandels können genau definierte Reduktionsziele erreicht werden. Die Gesamtzahl der ausgegebenen Berechtigungen wird in Hinblick auf ein verfolgtes Emissionsziel festgesetzt; innerhalb der EU waren die nationalen Vorgaben des Kyoto-Protokolls ausschlaggebend. Die Verteilung der Emissionsrechte auf die konkreten Anlagen oblag weitestgehend den Nationalstaaten. Die Zuteilung geschah in der Pilotphase von 2005-2007. Zwischen 2008 und 2012 werden den Unternehmen mindestens 90 Prozent der Berechtigungen kostenlos zugeteilt. Ziel ist gemäß dem Kyoto-Protokoll, dass die EU ihre Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990 um 8 Prozent senkt.
Ab 2013 werden die Emissionszertifikate zentral von der Europäischen Kommission vergeben. Nach einer Selbstverpflichtungserklärung der EU sollen die Emissionen bis 2020 um 20 Prozent gesenkt werden, im Falle des Zustandekommens eines internationalen Übereinkommens um 30 Prozent.
Das Emissionshandelssystem stellt einen wichtigen Schritt dar, die externen Kosten, die durch Emissionen verursacht werden, an die Unternehmen selbst weiterzugeben. Voraussetzung ist, dass die Emissionsrechte nicht mehr kostenlos zugeteilt werden, sondern zu ersteigern sind und zunehmend verknappt werden.
Mehr dazu auf boell.de:
Weiterführende Informationen:

