Glossar
Lissabon-Vertrag
Der Vertrag von Lissabon ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Er ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten und reformiert den Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag). Wesentliche Inhalte des Lissabon-Vertrags gehen zurück auf den EU-Verfassungsvertrag, der 2005 in Referenden in Frankreich und den Niederlanden scheiterte. Wichtige Änderungen durch den Lissabon-Vertrag sind die Stärkung nationaler Parlamente und des Europäischen Parlaments, die Einführung von europäischen Bürgerinitiativen, die Ausdehnung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit auf mehr Politikbereiche, die Einführung einer/eines Präsidentin/Präsidenten des Europäischen Rates und einer/eines Hohen Vertreterin/Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Rechtsverbindlichkeit der EU-Grundrechtecharte und die Regelung eines EU-Austritts.

Im Unterschied zum Vertrag von Nizza und dem Verfassungsvertrag wurden die Bekämpfung der globalen Erwärmung und Energiesolidarität explizit als neue Kompetenzen der EU im Vertrag aufgenommen. Energiesolidarität meint die grundsätzliche Notwendigkeit einer stärkeren Zusammenarbeit bei Versorgungsengpässen und eine stärkere Koordinierung energiepolitischer Maßnahmen. Die konkrete Umsetzung einer solidarischen Energiepolitik bleibt jedoch bislang aus.

Energiesolidarität spielt auch in Hinblick auf erneuerbare Energieträger eine große Rolle. Die regenerativen Energien sind innerhalb der EU unterschiedlich verteilt. Für Versorgungssicherheit als auch für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch, ist eine gemeinschaftliche Strategie die Grundvoraussetzung.

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Vertrag von Lissabon und Grundgesetz passen gut zusammen!“ (Rainder Steenblock)

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Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert.