Glossar
Lissabon-Vertrag
Im Unterschied zum Vertrag von Nizza und dem Verfassungsvertrag wurden die Bekämpfung der globalen Erwärmung und Energiesolidarität explizit als neue Kompetenzen der EU im Vertrag aufgenommen. Energiesolidarität meint die grundsätzliche Notwendigkeit einer stärkeren Zusammenarbeit bei Versorgungsengpässen und eine stärkere Koordinierung energiepolitischer Maßnahmen. Die konkrete Umsetzung einer solidarischen Energiepolitik bleibt jedoch bislang aus.
Energiesolidarität spielt auch in Hinblick auf erneuerbare Energieträger eine große Rolle. Die regenerativen Energien sind innerhalb der EU unterschiedlich verteilt. Für Versorgungssicherheit als auch für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch, ist eine gemeinschaftliche Strategie die Grundvoraussetzung.
Mehr auf boell.de:
„Vertrag von Lissabon und Grundgesetz passen gut zusammen!“ (Rainder Steenblock)
Weiterführende Informationen:
- Lissabon-Themenseite der EU
- Centrum für angewandte Politikforschung: „Energiesolidarität als Instrument der Versorgungssicherheit“

