Glossar
Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Die Richtlinie sieht differenzierte verbindliche nationale Gesamtziele der EU-Mitgliedstaaten vor. Die Mitgliedsländer müssen in Aktionsplänen erklären, mit welchen Maßnahmen sie die nationalen Ziele erreichen wollen. Ausschlaggeben sind somit nach wie vor nationale Förderungsstrategien.
Weiterführende Informationen:
Text der Richtlinie

