Glossar
Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Die Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen trat im Juni 2009 in Kraft und geht zurück auf einen Vorschlag der Kommission. Gemäß der Richtlinie soll den Anteil erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung sowie beim Heizen und Kühlen von Gebäuden (siehe Verbrauchssektoren) in der EU auf insgesamt mindestens 20 Prozent im Jahr 2020 erhöht werden.  Ebenfalls bis 2020 sollen mindestens 10 Prozent aller Kraftstoffe im EU-Verkehrssektor aus erneuerbaren Energien gewonnen werden, hierbei werden verschiedene Nachhaltigkeitskriterien festgesetzt.

Die Richtlinie sieht differenzierte verbindliche nationale Gesamtziele der EU-Mitgliedstaaten vor. Die Mitgliedsländer müssen in Aktionsplänen erklären, mit welchen Maßnahmen sie die nationalen Ziele erreichen wollen. Ausschlaggeben sind somit nach wie vor nationale Förderungsstrategien.

Weiterführende Informationen:
Text der Richtlinie

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Unterstützt von der EU
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert.